2023: Weiterhin FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Begleitpersonen

Liebe Patientin,

bis voraussichtlich zum 07.04.2023 sind Sie weiterhin behördlich zum Tragen einer Maske innerhalb unserer Praxis verpflichtet. Trotz der gesunkenen Infektionszahlen müssen Sie und Ihre eventuelle Begleitung ( bitte dabei auch weiterhin nur eine Person mitbringen, die z.B. als Dolmetscher nicht verzichtbar ist) während des Praxisbesuches eine FFP2-Maske tragen.  Das medizinische Personal ist nur noch zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet bzw. ab dem 01.03.2023 von der Maskenpflicht befreit.

Bitte vermeiden Sie, abgesehen von wirklich akuten Beschwerden, einen Besuch unserer Praxis mit akuten Erkältungssymptomen und anderen Infektionskrankheiten. Wir bieten Ihnen gerne zeitnah nach Ihrer Genesung einen Ersatztermin an.

Termine für (Booster)-Impfungen gegen Covid-19 sowie gegen Influenza mit den neuen aktualisierten Impfstoffen können weiterhin telefonisch angefragt werden. Im Rahmen unserer Möglichkeiten und der Impfstofflieferung bieten wir unseren Patientinnen gerne einen Termin zur Impfung an.

Auf Wunsch bieten wir auch weiterhin eine Laboruntersuchung zur Bestimmung Ihres Antikörperstatus gegen Covid-19 an.  Bitte beachten Sie, dass dies eine Selbstzahlerleistung ist und die Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen werden (ca. 40€).

Wir sorgen selbstverständlich gerne weiter für Ihre Gesundheit. Wir prüfen gerne Ihren Impfpass und beraten Sie bezüglich weiterer Schutzimpfungen.

Ihr Team der Praxis Dr. Bross